Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996

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   OVG Sachsen, 15.08.1996 - 3 S 465/96   

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OVG Sachsen, 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,4284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,4284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,4284)
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3. Marienbrücke

Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2 VwGO analog;

§ 123 VwGO, zur Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Wehrfähige Innenrechtsposition; Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Vorwegnahme der Hauptsache; Innerorganisatorische Funktionszuweisung; Versubjektivierte Rechtsposition

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG
    Organklage im Kommunalrecht; vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 802 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1287
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Karlsruhe, 09.02.2017 - 9 K 933/16

    Weigerung des Bürgermeisters, einen Antrag eines Gemeinderatsmitglieds zu einem

    Hinsichtlich der Kläger zu 1., 3., 4. und 5. ist der Klageantrag Ziffer 1 auch begründet, weil durch die Weigerung des Beklagten, in der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2015 den von Gemeinderat Dr. XXX formulierten Antrag zur Flüchtlingsunterbringung zu behandeln und eine Beschlussfassung hierüber herbeizuführen, das selbstverständliche, von § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 09.05.2011 vorausgesetzte, aus dem freien Mandat des Gemeinderats nach § 32 Abs. 3 GemO abzuleitende (vgl. Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Aufl., § 14, Rn. 20; vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, Stand: Sept. 2016, § 32, Rn. 3; vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 20.02.2006 - 1 K 351/06 -, juris, Rn. 9; vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 -, LKV 1997, 229, 230) Recht des einzelnen Gemeinderatsmitglieds, innerhalb der tagesordnungsmäßigen Behandlung eines Gegenstandes Anträge stellen zu können, verletzt wurde.

    Diese Regelung ist, da sich nahezu jeder Sachantrag zumindest mittelbar auf den Haushalt der Gemeinde auswirken dürfte, angesichts des hohen Stellenwerts des aus dem freien Mandat der Gemeinderäte fließenden Antragsrechts (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10.12.1986 - 4 B 85 A. 916 -, NVwZ 1988, 83, 85; vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 -, LKV 1997, 229, 230) eng auszulegen und auf Anträge mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen zu begrenzen.

  • VG Freiburg, 20.02.2006 - 1 K 351/06

    Verletzung des Rederechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Der Antragsteller kann sich insoweit auf sein aus dem freien Mandat abzuleitendes Rederecht (§§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 37 Abs. 1 GemO) und Antragstellungsrecht während der Gemeinderatssitzung berufen (vgl. Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 9. Aufl. 2005, Rdnr. 267; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 04.11.1993 - 1 S 953/93 -, VBlBW 1994, 99 zum Rederecht; Sächs. OVG, Beschl. vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 -, DVBl. 1997, 1287; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 21.12.1988 - 15 A 951/87 -, NVwZ-RR 1989, 380 zum Antragsrecht); der Oberbürgermeister leitet nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GemO die Sitzungen des Gemeinderates als dessen Vorsitzender (§ 42 Abs. 1 Satz 1 GemO).
  • VG Gießen, 28.06.2005 - 8 E 5826/03

    Öffentlichkeit der Stadtverordnetensitzung von Stadtverordneten nicht einklagbar

    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift ist hier geboten und kann nicht deswegen außer Betracht bleiben, weil es sich vorliegend um einen so genannten Kommunalverfassungsstreit handelt (vgl. dazu Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1288).

    Auch im Rahmen eines kommunalen Verfassungsstreites, bei dem sich - wie im Streitfall - Mitglieder eines Organs gegen das Organ als Ganzes wenden und über das Bestehen von innerorganschaftlichen Rechten streiten, ist der Rechtsschutz des Organmitglieds subjektiv-rechtlich begrenzt (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 1989, 470; DVBl. 1994, 866, 867; Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1288; Schnapp, VerwArch 78 (1987), 414 ff.).

    Da Organe bzw. Organteile Befugnisse im öffentlichen Interesse wahrnehmen, ist ein solches eigenes Recht gegeben, wenn eine objektive Rechtsposition dem Organ(teil) zur eigenständigen Wahrnehmung auch gegenüber anderen Gliederungen der Verwaltung übertragen ist (OVG NW, NVwZ 2003, 494; NVwZ-RR 2002, 135; Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1289).

  • VG Gießen, 06.05.2005 - 8 G 1096/05

    Stadtverordneter kann nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift ist hier geboten und kann nicht deswegen außer Betracht bleiben, weil es sich vorliegend um einen so genannten Kommunalverfassungsstreit handelt (vgl. dazu Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1288).

    Auch im Rahmen eines kommunalen Verfassungsstreites, bei dem sich - wie im Streitfall - Mitglieder eines Organs gegen das Organ als Ganzes wenden und über das Bestehen von innerorganschaftlichen Rechten streiten, ist der Rechtsschutz des Organmitglieds subjektiv-rechtlich begrenzt (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 1989, 470; DVBl. 1994, 866, 867; Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1288; Schnapp, VerwArch 78 (1987), 414 ff.).

    Da Organe bzw. Organteile Befugnisse im öffentlichen Interesse wahrnehmen, ist ein solches eigenes Recht gegeben, wenn eine objektive Rechtsposition dem Organ(teil) zur eigenständigen Wahrnehmung auch gegenüber anderen Gliederungen der Verwaltung übertragen ist (OVG NW, NVwZ 2003, 494; NVwZ-RR 2002, 135; Sächs. OVG, DVBl. 1997, 1287, 1289).

  • VG Dresden, 08.04.1998 - 4 K 3570/97

    Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Anspruch auf Aufnahme eines

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  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

    Denn unabhängig davon, dass die Möglichkeit körperschaftsinterner Auseinandersetzungen jeder Kompetenzverteilung immanent ist, erfolgt die Kompetenzzuweisung grundsätzlich nicht zum Schutze "eigennützig" wahrzunehmender Interessen der kompetenzbelehnten Stelle, sondern dient in der Regel allein dem einwandfreien und reibungslosen Funktionsablauf innerhalb der Gesamtorganisation und damit der Wahrung öffentlicher Interessen (vgl. Wißmann, ZBR 2003, 303; Martensen, JuS 1995, 989; Schoch, JuS 1987, 786; Bethge, DVBl. 1980, 313; Papier, DÖV 1980, 294; s. auch OVG Sachsen, Beschlüsse vom 15.08.1996, LKV 1997, 229 f., sowie vom 25.09.1998, NJW 1999, 2832 f.; OVG Berlin, Urteil vom 31.08.1999, LKV 2000, 453 ff.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 211/12

    Kommunales Unternehmen, Unabhängigkeit eines gemeindlichen

    Zwar weist das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass in einem kommunalrechtlichen Organstreitverfahren die Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerechtfertigt ist, wenn anderenfalls der irreversible Verlust eines organschaftlichen Rechts droht (SächsOVG, Beschl. v. 15. August 1996 - 3 S 465/96 -, SächsVBl. 1997, 13).
  • VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01
    Dabei ist an dieser Stelle das in § 56 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO enthaltene Vorschlagsrecht noch nicht näher zu qualifizieren, denn selbst in verfahrensrechtlichen Bestimmungen kann ein organschaftliches Recht zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwGE 53 23, 31 f.; vor allem SächsOVG Beschl. v. 15.08.1996 - 3 S 465/96, in: …
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1997 - 10 M 5396/97

    Antragsberechtigung einer Bürgerinitiative; Abstimmungsordnung;

    eine Entscheidung über eine Gemeindeangelegenheit herbeizuführen (OVG Bautzen, Beschl. v. 15.8.1996, DVBl. 1997, 1287, 1289).
  • VG Leipzig, 07.02.2000 - 6 K 1699/97

    Kommunalverfassungsstreit Organstreitverfahren schriftlicher Antrag Begründung

    Ein Streit zwischen Funktionssubjekten, die einer gemeinsamen Gesamtorganisation angehören, ist aber in einem Organstreitverfahren zu entscheiden (SächsOVG, Beschl. v. 6.2.1997, Az.: - 3 S 680/96 - Beschl. v. 15.8.1996, Az.: - 3 S 465/96 - vgl. auch OVG Rh. -Pf, Urt. v. 6.2.1996, NVwZ-RR 1997, S. 241 ff., 24 1).
  • VG Chemnitz, 21.09.1999 - 1 K 1820/99

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Falsche

  • OVG Sachsen, 07.03.1997 - 3 S 129/97

    Vertretungskompetenz; Landesanstalt für neue Medien; Vertretungskompetenzen;

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96   

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https://dejure.org/1996,12853
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.08.1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. August 1996 - 3 S 465/96 (https://dejure.org/1996,12853)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Kommunalrecht; Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis; einstweilige Anordnung - Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Organschaftliches Recht; Antragsrecht des Mitglieds eines Stadtrates; Vorwegnahme der Hauptsache

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Das Antragsrecht gehört daher zu den bedeutendsten Mitwirkungsrechten des Mitglieds eines Stadtrats (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.12.1991, DÖV 1992, 842; BayVGH, Urt. v. 10.12.1986, BayVerwBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ).
  • BVerwG, 07.12.1992 - 7 B 49.92

    Kein Anspruch einer Fraktion auf Vertretung in jedem Ausschuss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dem Mitglied des Stadtrates obliegt in seiner Funktion als Vertreter der Bürger deren Repräsentation im Stadtrat (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1992, NVwZ-RR 1993, 209).
  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.1996 - 3 S 465/96
    Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nicht nur für die insoweit ausdrücklich in § 42 Abs. 1 VwGO genannten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gilt, sondern insbesondere auch bei einem kommunalrechtlichen Organstreit eine Klage nur dann zulässig ist, wenn und soweit der Kläger sich auf eine Rechtsposition i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.12.1992, NVwZ-RR 1992, 373 ).
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